Teaserbild
Stuttgart,

Notfalltreffpunkte im Ostalbkreis: Gemeinsam für mehr Sicherheit!

Einsatz 03-2025 Transportunterstützung

Stärke 1/1/2//4

MzKW, LKW-Lbw, Anhänger 3t EGS

Das Land Baden-Württemberg versorgt aktuell Städte und Gemeinden mit dringend benötigten Ausrüstungsgegenständen für Notfalltreffpunkte – so auch im Ostalbkreis!

Um dies zu ermöglichen, wurden 30 Ausstattungssets durch das THW Ellwangen, aus Stuttgart ins Katastrophenschutzlager des Ostalbkreis transportiert. Im Auftrag des Landratsamt Ostalbkreis führten 4 Helfer mit zwei LKW und Anhänger die Verladung und den Transport durch.

 

Warum ist das wichtig ?

Die klimatischen Veränderungen und die Weltlage zeigen uns: Krisen können jeden treffen. Die Notfalltreffpunkte sind ein Baustein, um uns besser vorzubereiten. Deshalb gibt es Ausstattungssets mit Notstromaggregaten, LED-Leuchten, Erste-Hilfe-Material und vielem mehr – dank der Unterstützung des Landes und der Organisation vor Ort!

Die Notfalltreffpunkte sind im Krisenfall essenziell: Sie bieten Schutz, Erste Hilfe und wichtige Infos zur Lage. Bei Bedarf werden hier auch Wasser und Lebensmittel ausgegeben. Gerade die Unwetter im Juni 2024 haben gezeigt, wie wichtig solche Einrichtungen sind.

Das erste Musterausstattungsset wurde bereits einen Tag später an die Stadt Oberkochen übergeben.

 

Jetzt seid ihr gefragt !

Wie gut seid ihr auf Krisensituationen vorbereitet? Wisst ihr, wo der nächste Notfalltreffpunkt in eurer Nähe ist? Wie könnt ihr Euch vorbereiten und welche Vorsorgen könnt ihr treffen? Informiert euch, um gemeinsam die Resilienz in unserer Region zu stärken.

Link zur Broschüre des BBK:
https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html


Text: Landratsamt Ostalbkreis & THW Ellwangen


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.