Örtliche Gefahrenabwehr
Unter dem Begriff "Örtliche Gefahrenabwehr" trägt die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk den speziellen Anforderungen des Landkreises und der Kommunen durch die Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten Rechnung.
Den Ortsverbänden wird hierdurch ermöglicht, spezielles Gerät und besondere Einsatzkomponenten, die je nach Einbindung des THW in die regionale Lage und Alarmierungsroutine sowie zur Unterstützung örtlicher Behörden und Hilfsorganisationen benötigt werden, zu beschaffen.
Die Einbindung eines Ortsverbandes des Technischen Hilfswerkes richtet sich zum einen nach seinem Standort und zum anderen nach dem Bedarf, der an diesem Standort besteht.
Die Örtliche Gefahrenabwehr des THW Ellwangen gliedert sich in folgende Schwerpunkte:
Schwerpunkt Eigentumssicherung
Unter dem Begriff Eigentumssicherung sind alle Maßnahmen zu verstehen, die dazu dienen, fremdes Eigentum vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Das Technische Hilfswerk Ortsverband Ellwangen hat mit dem Schwerpunkt Eigentumssicherung im Rahmen der technischen Hilfeleistung eine Möglichkeit geschaffen, durch Schadensereignisse (Einbruch, mutwillige Beschädigung, Unfall, Schadensfeuer, Unwetter...) entstandene Öffnungen kurzfristig und behelfsmäßig zu verschließen.
Darüber hinaus können durch diesen Schwerpunkt, von Feuerwehr oder Polizei geschaffene Notöffnungen schnell und zuverlässig wieder verschlossen, sowie eine Verwahrung, z.B. nach einem Schadensfeuer durchgeführt werden.
Ebenso kann der Schwerpunkt auch den Transport und die Sicherung von beweglichen Eigentumswerten übernehmen.