ELLWANGEN - Die THW Fahrgenehmigung ist erforderlich, da die Fahrzeuge des Bundes nicht versichert sind. Darum wird eine Bereichsausbildung zur Schulung der Kraftfahrer vorausgesetzt. In den 5 Grundmodulen werden die Themen des eigentlichen Führerscheins nur im geringen Umfang angeschnitten, der Schwerpunkt liegt in den spezifischen Themen rund um die Einsatzfahrzeuge. Dies sind u.a. Sonderrechte, gelbes und blaues Blinklicht, Ladungssicherung, Materialerhaltung, DGUV Prüfung und Rechtliche Grundlagen z.B. beim Marsch im geschlossenen Verband (Kolonne).
Fahrzeugtechnik und die Fahrzeugbeherrschung wurden im praktischen Teil der Module unterrichtet. Hier ging es um die Sondersignalanlage, das Funkgerät und die dafür zusätzlich verbaute Batterie. Anlegen von Gleitschutzketten, Abschleppstange, Wenden auf engem Raum und einparken mit Einweiser. Die deutlich größeren Abmessungen eines Mannschaftstransportwagen (MTW) machen sich beim Wendekreis und auch bei der Fahrzeugbeherrschung bemerkbar. Zusätzlich wurden die Module 8 (Ladebordwand) und 12 (Sicherungsposten und Einweiser) unterrichtet.
Die Lehrgangsteilnehmer dürfen nun die MTW und PKW der Ortsverbände bis 3500Kg + Anhänger (B/BE) bewegen.
Glückwunsch und allzeit gute Fahrt.
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