THV-Dienst
Technische Hilfe auf Verkehrswegen
Der THV-Dienst, also die Technische Hilfe auf Verkehrswegen, wird zu Zeiten mit hohem Verkehrsaufkommen, also Ferien, langen Wochenenden, Feiertage, usw. in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen durch die THW-Ortsverbände der entsprechenden Region geleistet. Hierbei wird die Autobahnpolizei durch bereits in Bereitschaft stehende THW-Kräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt.
Der Ortsverband Ellwangen deckt beim „Autobahndienst“ vorrangig den Streckenabschnitt der A7 zwischen den Autobahnkreuzen Ulm/Elchingen und Feuchtwangen/Crailsheim ab, jedoch kann dieses Angebot auch auf Bundes-, Land- und Kreisstraßen ausgedehnt werden. Des Weiteren kann diese Einsatzoption auch außerhalb der oben genannten Zeiten und somit rund um die Uhr in Anspruch genommen werden. Zur Ausübung des Autobahndienstes steht der MTW-TZ mit entsprechender THV-Ausrüstung zur Verfügung.
Nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-HelfRG) hat das THW unter anderem die Aufgabe, bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, technische Hilfe zu leisten. In diesen Bereich fällt auch die technische Hilfe bei Verkehrsunfällen, Rettung von Personen und Bergung von Tieren und Sachwerten.
Aufgaben
Die Aufgaben des THW im Rahmen der der Technischen Hilfe auf Verkehrswegen sind:
1. Maßnahmen zur Wiederherstellung des Verkehrsflusses, Beseitigung von Verkehrsstörungen
- Beseitigung von Verkehrshindernissen und Fahrzeugbergung
- Behebung geringfügiger Pannen an Kfz
- Räumen der Verkehrsfläche von Unfalltrümmern und Fegen der Fahrbahn
- Mitwirkung an Ölschadenbekämpfungsmaßnahmen
- Frei- bzw. Abschleppen liegen gebliebener Kfz, insbesondere LKW auchbei winterlichen Witterungseinbrüchen
2. Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden aufgrund von Unfällen u.a. Verkehrsstörungen:
- Stauwarnung und Stauabsicherung
- Fahrbahnsperrungen und Verkehrslenkung auf Weisung der Polizei
- Ausleuchten von Unfall- oder Gefahrenstellen
- Allgemeine Sicherungs- und Ordnungsdienste im Auftrag der zuständigen Stellen
- Lotsung von Räum- und Streudiensten
- Unterstützung von Polizei und Staatsanwaltschaft bei Aufklärungsmaßnahmen
- Versorgungsmaßnahmen für Verkehrsteilnehmer bei langen Stauzeiten, insbesondere bei extremer Witterung
- Beseitigung von Hindernissen auch abseits von Verkehrswegen (z.B. Sturm- und Schneebruch oder Bergung abseits gekommener Kfz)
3. Rettung von Menschen und Tieren und Bergung von Sachwerten aus Gefahrenlagen im Straßenverkehr:
- Retten von verletzten bzw. eingeschlossenen Personen aus Verkehrsmitteln (nur, sofern die dafür grundsätzlich zu alarmierende Feuerwehr noch nicht eingetroffen ist bzw. z.B. bei Massenkarambolagen zusätzliche Unterstützung benötigt wird) und Leistung in Erster Hilfe
- Retten und Sicherstellen von Tieren
- Bergen, Sicherstellen und ggf. Abtransport von Sachwerten bzw. Gütern nach Anweisung
- Beseitigung bzw. Eindämmung akuter Gefahren
- Eilige Transporte zu und von Schadenstellen auch unter erschwerten Bedingungen
- Suche nach vermissten Personen (z.B. Schock, Fahrerflucht)
4. Maßnahmen zur Unterstützung Dritter bei der Ausübung derer Aufgaben:
- Bereitstellung von Hilfskräften mit technischer Ausstattung zur Unterstützung zuständiger Behörden und Organisationen
- Bereitstellung von Transportfahrzeugen und ggf. Zwischenlagerraum oder Unterkunft
- Versorgungsmaßnahmen für eingesetzte Kräfte (Verpflegung, Betriebsstoff, etc.)
- Aufbau und Betrieb von mobilen Kommunikationssystemen und -stellen (auch Relaisstationen BOS "Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben")
- Temporäre Stromversorgung von Gebäuden, Anlagen und sonstige Einrichtungen (z.B. Autobahnpolizeidienststelle, Straßenmeistereien etc.)
- Behelfsmäßiges Herrichten von Wegen und Übergängen (z.B. Zu- und Abfahrten)
- Stauabsicherung / Stauwarnung
- Bergen / Abtransport von Ladung
- Stellen von Lotsenfahrzeugen mit Blaulicht zur Begleitung von Winterdienstfahrzeugen der Straßenbauverwaltung